zertifiziert       nach DIN EN       ISO/IEC 17024

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024


 

– Zeichen für geprüfte und überwachte Sachkunde

europaweit - weltweit

 

Die nach der DIN durchgeführte personenbezogene Zertifizierung ist die in Bezug auf Aktualität des Fachkundenachweises höchste Qualifizierung. Der zertifizierte Sachverständige hat seine persönliche Eignung und hohe fachliche Kompetenz ständig gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Um die mit der Zertifizierung nachgewiesene fachliche Qualität dauerhaft garantieren zu können, läuft die Gültigkeit des Zertifikats nach fünf Jahren aus und die Sachkunde ist durch eine erneute Prüfung unter Beweis zu stellen.

Die Grundpflichten eines Sachverständigen wie Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit werden beim zertifizierten Sachverständigen nicht vereidigt, sind aber eine Selbstverständlichkeit, der jeder Sachverständige unterliegt. 

Vor deutschen Gericht gibt es freie, zertifiziere und öffentlich bestellte Sachverständige.

 

Hier eine kurze Gegenüberstellung von Sachverständigengruppen:

 

 

 öffentlich bestellter

 und vereidigter

 Sachverständiger

 zertifizierter

 Sachverständiger

 freier

 Sachverständiger

 geschützte Tätigkeits-

 bezeichnung

 ja ja nein

 Sachkundenachweis nach

 DIN EN ISO/IEC 17024

 nein ja nein

 Sachkundenachweis nach

 Maßgabe der

 akkreditierenden Stelle

ja

ja

  nein

 kontinuierliche

 Überwachung durch

 bestellende bzw.

 akkreditierende Stelle

 ja ja nein

 im Turnus von fünf

 Jahren

 Sachkundeprüfung
 ja ja nein

 Eid auf Grundpflichten

 eines Sachverständigen

 ja bei Bedarf bei Bedarf

 gerichtliche Bevorzugung

 durch rechtliche

 Anordnung

 ja nein nein