Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
– Zeichen für geprüfte und überwachte Sachkunde –
europaweit - weltweit
Die nach der DIN durchgeführte personenbezogene Zertifizierung ist die in Bezug auf Aktualität des Fachkundenachweises höchste Qualifizierung. Der zertifizierte Sachverständige hat seine persönliche Eignung und hohe fachliche Kompetenz ständig gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Um die mit der Zertifizierung nachgewiesene fachliche Qualität dauerhaft garantieren zu können, läuft die Gültigkeit des Zertifikats nach fünf Jahren aus und die Sachkunde ist durch eine erneute Prüfung unter Beweis zu stellen.
Die Grundpflichten eines Sachverständigen wie Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit werden beim zertifizierten Sachverständigen nicht vereidigt, sind aber eine Selbstverständlichkeit, der jeder Sachverständige unterliegt.
Vor deutschen Gericht gibt es freie, zertifiziere und öffentlich bestellte Sachverständige.
Hier eine kurze Gegenüberstellung von Sachverständigengruppen:
| öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger
| zertifizierter Sachverständiger | freier Sachverständiger |
geschützte Tätigkeits-
bezeichnung | ja | ja | nein |
Sachkundenachweis nach DIN EN ISO/IEC 17024 | nein | ja | nein |
Sachkundenachweis nach Maßgabe der
akkreditierenden Stelle | ja | ja | nein |
kontinuierliche
Überwachung durch
bestellende bzw.
akkreditierende Stelle | ja | ja | nein |
im Turnus von fünf
Jahren
Sachkundeprüfung | ja | ja | nein |
Eid auf Grundpflichten
eines Sachverständigen | ja | bei Bedarf | bei Bedarf |
gerichtliche Bevorzugung
durch rechtliche
Anordnung | ja | nein | nein |