Mediationsverfahren
das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Dennoch hat sich die Strukturierung in insgesamt fünf Phasen als nützlich und zielführend erwiesen.
Phase 1: Eröffnung / Mediationsvereinbarung

Gemeinsam mit den Parteien werden die Verhandlungsregeln festgelegt und der Mediationsvertrag wird geschlossen. Darin werden unter anderem die Neutralität des Mediators und die Vertraulichkeit des Verfahrens geregelt.
Phase 2: Klärung der Konfliktpunkte

Beide Seiten stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar und können zu den Ausführungen der jeweils anderen Partei Fragen stellen. Dabei wird geklärt, worüber Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht.
Phase 3: Bearbeitung der Konfliktpunkte

Die Parteien erhalten die Gelegenheit, ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen vorzutragen. Dies wird von keiner Seite kommentiert oder bewertet. Dabei schafft der Mediator bei der jeweiligen Gegenpartei Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte.
Phase 4: Erarbeiten von Lösungen

Sind die Interessen der Parteien herausgearbeitet werden Lösungsoptionen entwickelt. Anschließend werden die Lösungsmöglichkeiten auf ihre Tragfähigkeit und Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und Nachteile werden abgewogen. Das Ziel ist eine ganzheitliche Lösung, von der alle Seiten profitieren.
Phase 5: Einvernehmliche Vereinbarung und Abschluss der Mediation

Wenn die Parteien sich auf eine Lösung geeinigt haben, wird hierüber eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung wird in Form eines schriftlichen Vertrages festgehalten und ggfs. notariell beurkundet. Die Vereinbarung ist somit ebenso verbindlich wie ein Gerichtsurteil.